Verfassungsgerichtshof B750/01

B750/01Verfassungsgericht21.06.2004

Regest

Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, VfGH / Legitimation, Wasserrecht, Entschädigung für die Einräumung von Zwangsrechten, Kompetenz sukzessive

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B750/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2004

Spruch

1. Die Beschwerde wird, insoweit sie die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Bescheides bekämpft, zurückgewiesen.

2. Im übrigen wird die Behandlung der Beschwerde, soweit sie Spruchpunkt I. des Bescheides betrifft, abgelehnt.

Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.