Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
B481/03•Verfassungsgerichtshof B481/03
B481/03Verfassungsgericht21.06.2004
EU-Recht Richtlinie, Rechte subjektive öffentliche, Rechtsschutz, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, Amtspartei, Parteistellung Umweltschutz, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Anlaßfall
I. Die Beschwerde wird in Ansehung der Sbg.
Landesumweltanwaltschaft zur Gänze und in Ansehung der Gemeinde Hüttau, soweit sich diese (auch) gegen die Feststellung wendet, dass für das Vorhaben "Tauerntunnel (2. Röhre)" im Zuge der A 10 Tauern Autobahn keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, zurückgewiesen.
II. Soweit die von der Gemeinde Hüttau erhobene Beschwerde sich gegen den ersten Spruchteil (Zurückweisung u.a. ihres Feststellungsantrages gemäß §24 Abs3 UVP-G 2000 mangels Parteistellung) richtet, wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.