Verfassungsgerichtshof A17/03

A17/03Verfassungsgericht14.06.2004

Regest

EU-Recht Vorabentscheidung, EU-Recht, Mietenrecht, Staatshaftung, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, VfGH / Zuständigkeit, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A17/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.2004

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die Prozesskosten in Höhe von 572,40 Euro binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.