Verfassungsgerichtshof B2351/00

B2351/00Verfassungsgericht11.06.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2351/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit 1.962,- € bestimmten Prozesskosten zu Handen seines Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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