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V3/04•Verfassungsgerichtshof V3/04
V3/04Verfassungsgericht11.06.2004
Energierecht, Elektrizitätswesen, EU-Recht, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Derogation materielle, Übergangsbestimmung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verwerfungsumfang
§10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. II verpflichtet.
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