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V126/03•Verfassungsgerichtshof V126/03
V126/03Verfassungsgericht11.03.2004
Anhörungsrecht, Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Verordnungserlassung, VfGH / Kosten, VfGH / Anlaßverfahren
Die Verordnung der Gemeinde Stallhof, "Bebauungsrichtlinien", vom 19. November 1998, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 20. November 1998 bis 4. Dezember 1998, war gesetzwidrig.
Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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