Verfassungsgerichtshof B878/03 ua

B878/03 uaVerfassungsgericht03.03.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B878/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils EUR 1962,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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