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B1593/03•Verfassungsgerichtshof B1593/03
B1593/03Verfassungsgericht03.03.2004
Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, Verwaltungsverfahren, Berufung, Kassation und Zurückverweisung, Ermittlungsverfahren, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.142,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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