Verfassungsgerichtshof B34/02 ua

B34/02 uaVerfassungsgericht27.02.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B34/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.322,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.