Verfassungsgerichtshof G48/03

G48/03Verfassungsgericht26.02.2004

Regest

Grundprinzipien der Verfassung, demokratisches Grundprinzip, Wahlen, Wahlvorschlag, Zustellung, Zustellungsbevollmächtigter, Determinierungsgebot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G48/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2004

Spruch

§30 Abs3 und 4 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350-3, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.