Verfassungsgerichtshof B1119/03

B1119/03Verfassungsgericht24.02.2004

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1119/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2142,-

bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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