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V117/03•Verfassungsgerichtshof V117/03
V117/03Verfassungsgericht23.02.2004
Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Die Verordnung der Marktgemeinde Eichgraben vom 21. Juni 1994, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm 1994 erlassen wurde, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. September 1995, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 15. September bis 30. September 1995, wird, so weit sie für das Grundstück Nr. 575, KG Eichgraben, die Widmungs- und Nutzungsarten Grünland - Landwirtschaft und Verkehrsfläche festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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