Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G359/02•Verfassungsgerichtshof G359/02
G359/02Verfassungsgericht23.01.2004
Auslegung historische, Auslegung systematische, Determinierungsgebot, Übergangsbestimmung, Hochschulen Organisation, Hochschulen, Kunstfreiheit, Legalitätsprinzip, Oberste Organe der Vollziehung, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Selbstverwaltung, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsumfang, Weisung, Wissenschaftsfreiheit
I. Der Antrag wird, insoweit er sich auf §51 Abs1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, bezieht, zurückgewiesen.
II. §13 Abs1, 2 und 9 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
III. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.