Verfassungsgerichtshof B777/03

B777/03Verfassungsgericht12.12.2003

Regest

Ehe und Verwandtschaft, Lebensgemeinschaft, Privat- und Familienleben, Zivilrecht, Eherecht, Homosexualität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B777/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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