Verfassungsgerichtshof B1202/02

B1202/02Verfassungsgericht10.12.2003

Regest

Bezüge für Mandatare, Dienstrecht, Außerdienststellung, Bezüge Entfall, Versetzung, Verwendungsänderung, Unvereinbarkeit, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1202/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,00 bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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