Verfassungsgerichtshof B556/03 ua

B556/03 uaVerfassungsgericht03.12.2003

Regest

Arbeitslosenversicherung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Novellierung, Gesetz, Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Pensionsalter, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, Rückwirkung, VfGH / Anlaßverfahren, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B556/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.

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