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B631/03•Verfassungsgerichtshof B631/03
B631/03Verfassungsgericht03.12.2003
Arbeitslosenversicherung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Novellierung, Gesetz, Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Pensionsalter, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, Rückwirkung, VfGH / Anlaßverfahren, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.
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