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G298/02 ua•Verfassungsgerichtshof G298/02 ua
G298/02 uaVerfassungsgericht01.12.2003
Bundesbahnen, Bundesbahnbedienstete, Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Übergangsbestimmung, Privatrecht - öffentliches Recht, Rechtsstaatsprinzip, Vertrauensschutz, Verweisung, VfGH / Bedenken, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsumfang, Pensionsrecht, Rückwirkung
I. Der zu G298/02 protokollierte Antrag wird, insoweit er sich auf §§37 Abs1 und 2 und 53b Bundesbahn-Pensionsgesetz, BGBl. I 2001/86, idF BGBl. I 2002/87 und BGBl. I 2002/119, bezieht, zurückgewiesen.
Der zu G35/03 protokollierte Antrag wird, insoweit er über die Anfechtung des §1 Abs1 und des §38 Abs1 lita des Bundesbahn-Pensionsgesetzes hinausgeht, zurückgewiesen.
II. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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