Verfassungsgerichtshof B557/03

B557/03Verfassungsgericht27.11.2003

Regest

Adel, Namensrecht, Personenstandswesen, Zivilrecht, Kindschaftsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B557/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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