Verfassungsgerichtshof A6/02

A6/02Verfassungsgericht25.11.2003

Regest

Straßenpolizei, Abschleppung, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, Bindung, Halte(Park-)Verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A6/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2003

Spruch

Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei die Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung ihres Kfz in Höhe von € 156,61 zuzüglich 4 % Zinsen seit 17. Dezember 2001 sowie die Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu bezahlen, wird abgewiesen.

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