Verfassungsgerichtshof B206/03

B206/03Verfassungsgericht25.11.2003

Regest

Behördenzuständigkeit, Übergangsbestimmung, Rundfunk, Rundfunkkommission, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B206/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den bekämpften Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit EUR 861,00 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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