Verfassungsgerichtshof B1701/02

B1701/02Verfassungsgericht24.11.2003

Regest

Asylrecht, Auslegung verfassungskonforme, Bescheidbegriff, Bescheidbegründung, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben, Rechtsstaatsprinzip, Verwaltungsverfahren, Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1701/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 1962 €

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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