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B1390/03•Verfassungsgerichtshof B1390/03
B1390/03Verfassungsgericht16.10.2003
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache der I A, ..., vertreten durch Rechtsanwälte Dr. H H, Mag. M F, Mag. C P, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 1.9.2003, ZVwSen-580060/2/Gf/Ka, gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 VfGG keine Folge gegeben.
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