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B679/03 ua•Verfassungsgerichtshof B679/03 ua
B679/03 uaVerfassungsgericht11.10.2003
Asylrecht, Fremdenrecht
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
II. Die Bescheide werden aufgehoben.
III. Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je € 1.962,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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