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V85/03•Verfassungsgerichtshof V85/03
V85/03Verfassungsgericht08.10.2003
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Parteistellung Baurecht, Rechte subjektive öffentliche, VfGH / Legitimation
Die Verordnung der Stadt Waidhofen an der Ybbs vom 31. Mai 1999 betreffend eine Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, genehmigt durch Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 30. Juni 1999, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 12. Juli 1999 bis 26. Juli 1999, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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