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A11/01•Verfassungsgerichtshof A11/01
A11/01Verfassungsgericht07.10.2003
Amtshaftung, EU-Recht, Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunk, Kabelrundfunk, Privatfernsehen, VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit, Zivilrecht, Schadenersatz, EU-Recht Richtlinie
1. Das Klagebegehren in der Höhe von € 14,035.437,67 samt 4 % Zinsen aus € 14,035.437,67 ab dem 24. September 2001 wird, soweit darin die Haftung des Bundes aus gemeinschaftsrechtswidrigem Unterlassen des Gesetzgebers abgeleitet wird, abgewiesen. Im übrigen wird dieses Klagebegehren zurückgewiesen.
2. Das Mehrbegehren in der Höhe von € 12.000.000,- sowie 4 % Zinsen aus € 12,000.000,- ab dem 25. November 2002 wird zurückgewiesen.
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