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G121/03 ua•Verfassungsgerichtshof G121/03 ua
G121/03 uaVerfassungsgericht02.10.2003
Beleihung, Energierecht, Elektrizitätswesen, EU-Recht Vorabentscheidung, Hoheitsverwaltung, Verordnungserlassung, Völkerrecht, Ausgliederung
§13 Abs2 des Bundesgesetzes, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz - ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998 idF BGBl. I Nr. 121/2000, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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