Verfassungsgerichtshof A4/02

A4/02Verfassungsgericht01.10.2003

Regest

Amtshilfe, Bundesverwaltung mittelbare, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung, Lebensmittelrecht, Strafprozeßrecht, Kosten, Verwaltungsstrafrecht, Verfahrenskostenbeitrag, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A4/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2003

Spruch

Der Klagsanspruch besteht dem Grunde nach zu Recht.

Die Entscheidung über die Prozeßkosten bleibt dem Enderkenntnis vorbehalten.

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