Verfassungsgerichtshof B18/00 ua - B1054/02

B18/00 ua - B1054/02Verfassungsgericht27.09.2003

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B18/00 ua - B1054/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2003

Spruch

I. Die Beschwerdeführer J D zu B18/00 und H E zu B19/00 sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, diesen Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

II. Die Beschwerde der C E zu B19/00 wird zurückgewiesen

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