Verfassungsgerichtshof B1725/01 ua

B1725/01 uaVerfassungsgericht22.09.2003

Regest

Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1725/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2003

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden daher abgewiesen.

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