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V96/00•Verfassungsgerichtshof V96/00
V96/00Verfassungsgericht28.06.2003
Kanalisation Abgaben, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
Der - primär gestellte - Antrag, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Eggendorf vom 5. September 1997 für den Ortsteil Siedlung Maria Theresia über eine Kanalabgabenordnung, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 8. bis zum 23. September 1997, als gesetzwidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
Dem - in eventu gestellten - Antrag, §1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Eggendorf vom 5. September 1997 für den Ortsteil Siedlung Maria Theresia über eine Kanalabgabenordnung, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 8. bis zum 23. September 1997, als gesetzwidrig aufzuheben, wird keine Folge gegeben.
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