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G240/02; V60/02•Verfassungsgerichtshof G240/02; V60/02
G240/02; V60/02Verfassungsgericht26.06.2003
Energierecht, Elektrizitätswesen, EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Legalitätsprinzip, VfGH / Prüfungsumfang, Determinierungsgebot
1. Der Antrag auf Aufhebung des §69 Abs1 bis 8 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz - ElWOG, BGBl. I Nr. 143/1998, in der Fassung des Art7 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2000 (Energieliberalisierungsgesetz), wird abgewiesen. Die Anträge auf Aufhebung anderer Bestimmungen des §69 leg. cit. werden zurückgewiesen.
2. Der Antrag, Teile der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, aufzuheben, wird zurückgewiesen.
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