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B1294/02 ua•Verfassungsgerichtshof B1294/02 ua
B1294/02 uaVerfassungsgericht25.06.2003
Bescheidbegründung, Schulen, Schulbehörden (des Bundes), Parteistellung Dienstrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsmaßstab
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. Juni 2002 im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit € 2142,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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