Verfassungsgerichtshof B1238/00

B1238/00Verfassungsgericht11.06.2003

Regest

Abfallwirtschaft, Rechtsstaatsprinzip, Verordnung, Kundmachung, VfGH / Prüfungsgegenstand, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Sanierung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1238/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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