Verfassungsgerichtshof B1351/01

B1351/01Verfassungsgericht11.06.2003

Regest

VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten, VfGH / Zurücknahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1351/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2003

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Die beschwerdeführenden Parteien sind zu ungeteilter Hand schuldig, der beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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