Verfassungsgerichtshof B1465/01

B1465/01Verfassungsgericht25.02.2003

Regest

Auslegung eines Bescheides, Feststellungsbescheid, Dienstrecht, Versetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1465/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten zu Handen seines Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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