Verfassungsgerichtshof B137/02

B137/02Verfassungsgericht25.02.2003

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B137/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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