Verfassungsgerichtshof B1872/02

B1872/02Verfassungsgericht25.02.2003

Regest

Bescheidbegründung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft, Gewaltentrennung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1872/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bundesminister für Justiz ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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