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V73/02•Verfassungsgerichtshof V73/02
V73/02Verfassungsgericht25.02.2003
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht
Punkt 1. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 4. November 1993, Z4-59/15-8/93, mit dem für das gesamte Ortsgebiet von Volders eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h verfügt wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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