Verfassungsgerichtshof B1224/00

B1224/00Verfassungsgericht12.12.2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1224/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung von gesetzwidrigen Verordnungsbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 2.143,68 Euro bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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