Verfassungsgerichtshof B2516/97

B2516/97Verfassungsgericht11.03.1999

Regest

Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2516/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1999

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl und an der Bürgermeisterwahl verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen der Beschwerdevertreterin die mit ATS 20.500,-

bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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