Verfassungsgerichtshof B215/98

B215/98Verfassungsgericht11.03.1999

Regest

Verordnungserlassung, Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B215/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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