Verfassungsgerichtshof B1159/98; B1160/98; B1161/98

B1159/98; B1160/98; B1161/98Verfassungsgericht11.03.1999

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fremdenrecht, Festnehmung, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1159/98,B1160/98,B1161/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1999

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 29.500,-- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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