Verfassungsgerichtshof V24/96

V24/96Verfassungsgericht27.06.1998

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Luftfahrt

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V24/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1998

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 30. Jänner 1991 über die 31. Änderung des Flächenwidmungsplanes (Teilflächenwidmungsplan Salzburg-West), kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg Nr. 11/1991, Seite 3, wird im Bereich nördlich der (alten) Kendlerstraße und östlich des Flughafens Salzburg insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als darin für das im Osten durch die Widmung Bauland-erweitertes Wohngebiet, im Süden durch die (alte) Kendlerstraße, im Westen durch die Verkehrsfläche (Flughafen Salzburg) und im Norden durch die Widmung Grünland-ländliches Gebiet begrenzte Gebiet die Widmung "Grünland-sonstige Gebiete" ausgewiesen ist.

Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.