Verfassungsgerichtshof B4717/96; B509/97

B4717/96; B509/97Verfassungsgericht25.06.1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B4717/96,B509/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zHd. ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt S 36.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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