Verfassungsgerichtshof B125/97

B125/97Verfassungsgericht25.06.1998

Regest

Körperschaftsteuer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B125/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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