Verfassungsgerichtshof B4731/96; B4732/96

B4731/96; B4732/96Verfassungsgericht24.06.1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B4731/96,B4732/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 36.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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