Verfassungsgerichtshof B430/98

B430/98Verfassungsgericht24.06.1998

Regest

VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Anlaßfall, Asylrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B430/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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