Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V27/98•Verfassungsgerichtshof V27/98
V27/98Verfassungsgericht24.06.1998
Mühlen, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Verordnung, Kundmachung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung
Die Wortfolgen "ab 1. Juli 1993" und "Ab dem 1. Juli 1993" in Punkt 1. sowie die Wortfolge "für den Monat Juli 1993" in Punkt 2. des Beschlusses des Mühlenkuratoriums vom 30. Juni 1993, kundgemacht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 1. Juli 1993, und die Wortfolgen "ab 1. August 1994" und "Ab 1. August 1994" in Punkt 2. des Beschlusses des Fachausschusses für Mühlen vom 25. August 1994, kundgemacht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 26. August 1994, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.