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V152/96•Verfassungsgerichtshof V152/96
V152/96Verfassungsgericht19.06.1998
VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Prüfungsgegenstand, Rechtskraft, Abfallwirtschaft, VfGH / Feststellung Kundmachung, res iudicata
1. Die §§3 und 5 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten (VerpackVO), BGBl. Nr. 645/1992 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 334/1995, waren gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Feststellung im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
2. Im übrigen wird der Antrag des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen.
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